Michael-Ende-Schule

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Elternbeirat im Schuljahr 2019/20

Sie haben ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne unter elternbeirat@m-ende-schule.de.
Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen.

Alle Mitglieder des Elternbeirats arbeiten ehrenamtlich, d.h. kostenlos und in ihrer Freizeit.
Wie wird man Elternbeirat?
Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten die Kinder eine Elterneinladung für die Teilnahme an der Elternbeiratswahl. Jedes Elternteil kann sich dabei selbst zur Wahl stellen.
Am Wahlabend gibt ein Elternteil seine Stimme für einen Kandidaten /eine Kandidatin ab. Pro Kind kann eine Stimme abgegeben werden. Gewählt werden können alle anwesenden Stimmberechtigten. Ein Elternbeiratsmitglied kann auch zugleich Klassenelternsprecher sein, da es zwei verschiedene Gremien sind, die unabhängig voneinander gewählt werden.

Die Anzahl der Elternbeiratsmitglieder richtet sich nach der Schülerzahl. Auf 15 Kinder fällt ein Elternbeiratsmitglied. Maximal können 12 Mitglieder gewählt werden.
Was sind die Aufgaben des Elternbeirats?
Die vier Hauptaufgaben des Elternbeirats sind:

1. Austausch mit Schulleitung und Klassenelternsprechern
Die Mitglieder des Elternbeirats treffen sich vier bis fünf Mal pro Schuljahr mit Rektorin, Konrektorin und den Klassenelternsprechern, um aktuelle Themen zu besprechen. Bei Bedarf werden vom Elternbeirat Beschlüsse gefasst, z.B. über eingereichte Anträge der Lehrer oder Eltern zur Unterstützung schulischer Vorhaben.

2. Zusammen mit den Klassenelternsprechern organisiert der Elternbeirat Helfer für schulische Projekte und Veranstaltungen
Der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher unterstützen zusammen mit freiwilligen Helfern diverse Veranstaltungen aus dem Jahresplan.
Zusätzlich fungiert der Elternbeirat als Bindeglied zwischen dem Organisator des Schulfruchtprogramms sowie dem Organisator der Schulweghelfer.

Darüber hinaus organisiert der Elternbeirat Vorträge zu interessanten Themen.

3. Ansprechpartner
Der Elternbeirat ist beim Informationsabend für die zukünftigen Erstklasseltern, bei der Schuleinschreibung sowie beim 1. Schultag vertreten.

4. Finanzielle Unterstützung
Der Elternbeirat konnte bisher das „Medientraining“ der Viertklässler sowie deren Abschiedsherzen sponsern.
Alle zwei Jahre übernahm der Elternbeirat die Beschaffung der Sachpreise für den Lesewettbewerb.

Auf Anfrage und im Bedarfsfall werden Familien bei der Finanzierung des Landschulheimaufenthaltes unterstützt.
Außerdem können wir - mithilfe Ihrer Spenden - zur Faschingszeit Krapfen für die Schüler finanzieren.
Als Geschenkmöglichkeit, beispielsweise für das Nikolaussäckchen, bezuschusst der Elternbeirat eine Spaßlektüre.
Woher bekommt der Elternbeirat die Gelder für die finanzielle Unterstützung?
Die Finanzierung erfolgt durch Spenden und Einnahmen aus diversen Schulveranstaltungen, wie z. B. dem Sommerfest, den Erlösen des Adventsbasars oder Spenden anlässlich des Elterncafés zur Schuleinschreibung und des Schulanfangs.
Wie wird man Klassenelternsprecher?
Interessierte Eltern können sich beim ersten Klassenelternabend des Schuljahres zu Wahl stellen. Die anwesenden Eltern wählen daraufhin den Klassenelternsprecher und seinen Stellvertreter.
Was sind die Aufgaben des Klassenelternsprechers?
Zu den Aufgaben der Klassenelternsprecher gehören …
  • Funktion eines Bindeglieds zwischen Lehrkraft und Klassengemeinschaft
  • Verwalten einer Klassenkasse (Finanzierung von Ausflügen, Kinobesuchen, Geschenken)
  • Organisieren von Klassenstammtischen und Klassenfeiern in Absprache mit der Lehrkraft
  • Organisieren von freiwilligen Helfern für diverse schulische Veranstaltungen.

Achtung: Der Klassensprecher ist nicht für die Belange der einzelnen Familien zuständig. Bei Fragen zur schulischen Leistung des eigenen Kindes ist immer direkt der Kontakt zur Lehrkraft gewünscht.
Was ist der Unterschied zum Elternbeirat?
Klassenelternsprecher sind für Aufgaben innerhalb der Klasse ihres Kindes zuständig und Ansprechpartner für die Lehrkraft.

Der Elternbeirat ist das klassenübergreifende Bindeglied zwischen Eltern und Schulleitung. Zusätzlich hat der Elternbeirat Beschlussrecht bei zustimmungspflichtigen Schulangelegenheiten.

Klassenelternsprecher und Elternbeirat unterstützen gemeinsam schulische Veranstaltungen.

Die Aufgaben Klassenelternsprecher und Elternbeirat sind nicht aneinandergekoppelt. Es ist auch möglich, jeweils nur ein Amt zu übernehmen, denn es sind zwei verschiedene Gremien, die in zwei voneinander unabhängigen Wahlen zusammengesetzt werden.