Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2019/20
Wir sind glücklich auch in diesem Schuljahr wieder verschiedene Arbeitsgemeinschaften anbieten zu können. Eingeladen teilzunehmen sind alle Kinder, die dafür echtes Interesse aufbringen und bereit sind, zusätzlichen Einsatz an Zeit und Lernen zu erbringen.
Folgende Arbeitsgemeinschaften finden in diesem Schuljahr statt:
Folgende Arbeitsgemeinschaften finden in diesem Schuljahr statt:
- AG „Theater und Chor“ für 2.- 4.Klasskinder
Montag, 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
AG „Streitschlichter“ für 3. Klasskinder
Donnerstag, 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Die Ausbildung dauert ein halbes Jahr und endet mit einer Prüfung zum Ende des 1.Schulhalbjahres - „Glücks-AG“ für 3.Klasskinder
Donnerstag, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr – 1. Schulhalbjahr - „Mädchen-AG“ für 4.Klassmädchen
Donnerstag, 14.00 Uhr - 15.00 Uhr – Beginn 2.Schulhalbjahr - Medien-AG 4.Klasskinder für 2.Klasskinder
Donnerstag, 14.00 Uhr - 15.00 Uhr – Beginn 2.Schulhalbjahr - AG „Flöte für Anfänger“ für 1.Klasskinder (ganzjährig)
Mittwoch, 12.15 Uhr - 13.00 Uhr - AG „Flöte für Fortgeschrittene“ für 2.Klasskinder (ganzjährig)
Donnerstag, 12.15 Uhr - 13.00 Uhr - AG „Märchen“ für 1.Klasskinder (ganzjährig)
Montag, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr - AG „Tanzen und Singen“ (ganzjährig)
Donnerstag, 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Zusätzlich an der Schule - Angebot der Stadt Unterschleißheim:
„Kinderkreativitätsnachmittag“ – Leitung Frau Möller Dietsch (Spielmobil USH)
Dienstag, 15.00 Uhr 17.00 Uhr
Die Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr verbindlich und wird im Jahreszeugnis in Form einer Wortbeurteilung gewürdigt. Eine regelmäßige Teilnahme ist unabdingbar erforderlich, um zielgerichtet verschiedene Projekte verwirklichen zu können.
Wichtig: Falls das Kind krank sein sollte, muss es schriftlich oder telefonisch am Vormittag entschuldigt werden. Gehäufte Abwesenheiten sowie fortgesetztes Fehlverhalten können zum Ausschluss aus der AG führen.
Eine Abmeldung von der Arbeitsgemeinschaft ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der Absprache mit der betreffenden Lehrkraft, sowie der Schulleitung.